Online-Mitgliedschaft

Online-Mitgliedschaft

Nach der Eintragung ins Vereinsregister können wir nun offiziell auch Mitglieder aufnehmen, die keine Gründungsmitglieder unseres Berufsverbands beim Gründungstreffen waren. Wer eine Mitgliedschaft bei uns beantragen möchte, kann das nun ganz unkompliziert mit wenigen Klicks über ein Online-Formular unter dem Menüpunkt „Mitgliedsantrag“ im Hauptmenü der Website machen.

Es gibt zwei Arten von Mitgliedschaften: Die sogenannte „ordentliche Mitgliedschaft“ und die „Fördermitgliedschaft“. Ordentliches Mitglied kann dabei jede Person werden, die als Synchron-Aufnahmeleiter/in in Deutschland arbeitet oder gearbeitet hat, egal ob frei oder festangestellt. Ein Fördermitglied kann jede weitere Person werden, die unseren Verband finanziell unterstützen möchte, die jedoch nicht als Synchron-Aufnahmeleiter/in tätig ist oder war.

Ein wichtiger Hinweis zu beiden Mitgliedschaften: Wir veröffentlichen keine Mitgliederlisten – wer uns im Stillen anonym unterstützen möchte, kann das also ganz unbesorgt tun!

Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen, und zwar 10 € pro Monat bis 2000 € Brutto-Monatseinkommen und 15 € pro Monat ab 2001 € Brutto-Monatseinkommen. Die Fördermitglieder können ihren Mitgliedsbeitrag hingegen individuell frei wählen und selbst bestimmen – Fördermitglieder können also auch weniger als 10 € / Monat zahlen oder aber auch, wenn sie möchten, mehr als 15 € / Monat zahlen. Bei der ordentlichen Mitgliedschaft ist die Zahlungsweise monatlich (eventuell lässt sich mit unserem Schatzmeister, Sascha Unnasch, aber auch individuell eine andere Zahlungsweise vereinbaren). Die Fördermitglieder können selbst auswählen, ob sie uns monatlich etwas zahlen möchten oder eine größere Summe für’s Halbjahr/Jahr im Voraus bezahlen wollen.